kontakt

HAUS- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KTM MOTOHALL

(nachfolgend „MH“ genannt)

Stand 01. Juli 2023


I. ZUTRITTS- UND HAUSRECHT

1. Zum Besuch der MH und zu den Veranstaltungen in der MH haben nur Personen und Organisationen Zutritt, die von der KTM Motohall GmbH oder dessen Beauftragten oder Vertragspartnern zugelassen sind. Ansonsten dürfen sich innerhalb der geltenden Öffnungszeiten nur Personen in der MH aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen gültigen Berechtigungsschein vorweisen können. Ausgenommen hiervon sind die halböffentlichen Bereiche, die ohne Eintrittskarte zu den Öffnungszeiten betreten werden können.

2. Die Besucher der MH und die Besucher von Veranstaltungen in der MH haben sich an die Öffnungszeiten der MH sowie des KTM-Shops zu halten. Ein Besuch ist daher nur während der jeweiligen Öffnungszeiten bzw. Veranstaltungszeiten möglich. Nach Ende der jeweiligen Öffnungszeiten ist die MH unverzüglich zu verlassen.

3. Besucherführungen finden ausschließlich durch die oder im Auftrag der KTM Motohall GmbH statt. Mit Betreten der MH wird die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Hausordnung anerkannt. Die MH wird videoüberwacht.


II. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

1. Die MH stellt den Besuchern Garderoben- und Schließfachbereiche zur Ablage von persönlichen Gegenständen zur Verfügung.

2. Die MH ist sowohl im Innen- als auch im Außenbereich barrierefrei.

3. Den Besuchern der MH wird eine kostenlose WLAN-Internetverbindung während der Dauer des Besuchs zur Verfügung gestellt.

4. Bei den WC-Anlagen befinden sich auch Wickelmöglichkeiten.


III. VERHALTENSREGELN

1. Das gewerbliche Fotografieren, Filmen, Anfertigen von Ton- und Videoaufnahmen, sowie sonstige elektronische Aufzeichnungen oder Zeichnungen, insbesondere von Ausstellungsgegenständen, sind in der MH untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der KTM Motohall GmbH.

2. Im gesamten Gebäude der MH besteht Rauchverbot.

3. Das Betreten der Ausstellung ist aus Sicherheitsgründen nur mit Schuhwerk gestattet.

4. Der Verzehr von Getränken und Speisen jeglicher Art außerhalb der gastronomischen Einrichtungen („Pit Box“) ist grundsätzlich nicht gestattet. Tische und Stühle sind an ihrem Bestimmungsort zu nutzen und dürfen nicht entfernt oder zweckentfremdet werden.

5. Die zur Verfügung gestellten Audioguides sind Eigentum der KTM Motohall GmbH. Das Mitnehmen der Audioguides ist verboten.

6. Die Benützung der Exponate und Ausstellungsstücke durch die Besucher ist freiwillig und hat stets sachgemäß zu erfolgen. Für eventuelle Schäden aus unsachgemäßer Benützung wird keine Haftung übernommen.

7. Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer gleichgestellten Aufsichtsperson (z.B. bei Gruppenführungen von Schulen etc.) auf dem Gelände der MH aufhalten.

8. Aufsichtspersonen müssen Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 14. Lebensjahres (v.a. vor Benutzung des „KTM Innovation Lab“, sowie von Exponaten und Ausstellungsstücken) auf die Sicherheitsstandards hinweisen und diese gegebenenfalls überwachen. Die KTM Motohall GmbH übernimmt keine wie auch immer gearteten Obsorgeverpflichtungen bzw. daraus abgeleitete Haftungen für Personen- oder Sachschäden.

9. In der gesamten MH ist das Laufen ohne Schuhe (barfuß), das Fahren mit Inlinern oder sonstigen Rollschuhen, mit Skateboards, Tretrollern, Fahrrädern – einschließlich Kinderrädern mit und ohne Pedalen – oder anderen fahrbaren Vorrichtungen generell verboten. Gleiches gilt für das Fahren oder Fahrenlassen von Robotern, funkgesteuerten Spielzeugautos oder ähnlichen technischen Gerätschaften.

10. Das Abstellen von Fahrrädern in und vor den Eingängen sowie das Mitführen von Fahrrädern sind in der MH nicht gestattet.

11. Die KTM Motohall GmbH übernimmt sowohl für die Schließfächer als auch für die Garderobenbereiche keinerlei Haftung bei Diebstahl oder Sachbeschädigung.

12. Kraftfahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen Parkplätzen (Außenparkplätze, Parkgarage) geparkt werden. Parken in Ein- und Durchfahrten ist aus Gründen des Brandschutzes untersagt. Bei Nichtbeachtung kann das Kraftfahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt werden.

13. Das Verteilen von Druckschriften, gleich welcher Art, sowie das Anbringen von Werbeaufklebern oder Plakaten und die unbefugte Benutzung von Werbeträgern auf dem Gelände der MH und in der MH ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der KTM Motohall GmbH nicht gestattet. Für Veranstalter können gesondert vertragliche Regelungen getroffen werden, die sich dann nur auf die jeweilige Veranstaltung beziehen.

14. Die Gartenanlage im Außenbereich der MH ist eine Zieranlage. Das Betreten ist sowohl Besuchern als auch deren Haustieren untersagt.

15. Das Erzeugen unangemessenen Lärms, der zur nachhaltigen Störung anderer Besucher in der MH bzw. der Bewohner und Benützer des Stadthauses Mattighofen samt des Lokals „Garage – die Tüftler“ führen kann, das Tragen von Kleidung, die das Anstandsgefühl anderer in grober Weise verletzt, ferner die Äußerung von Meinungen, Werturteilen oder Feststellungen in Wort, Schrift oder in sonstiger Weise (auch als Aufdruck auf Kleidungsstücken), die nach Bewertung der MH das Ehr- oder Anstandsgefühl anderer in grober Weise verletzen können (dazu gehören insbesondere Äußerungen rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, nationalsozialistischen oder grob herabwürdigenden Inhalts), ist untersagt und kann dazu führen, dass die MH zur Vermeidung die betreffenden Sicherheitsbehörden (z.B. die Polizei) verständigt.

16. Kundgebungen und Demonstrationen auf dem Gelände der MH sowie in der MH selbst sind nicht gestattet.

17. Jede gewerbsmäßige Betätigung auf dem Gelände der MH und in der MH ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der KTM Motohall GmbH untersagt.

18. Feuerwerkskörper sowie andere pyrotechnische Erzeugnisse dürfen in der MH nicht abgebrannt werden; der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist nicht gestattet. Auf dem Gelände der MH bedarf die Verwendung dieser Gegenstände – neben einer ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigung – der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der KTM Motohall GmbH. Bei missbräuchlicher Benutzung von Alarmanlagen und Feuerlöscheinrichtungen kommt der Verursacher für die dadurch entstandenen Kosten auf.

19. Das Übernachten und Campen auf dem Gelände der MH und in der MH ist untersagt. Das Betteln und Hausieren sowie jede Art des Feilbietens von Waren auf dem Gelände der MH und in der MH ist ebenfalls untersagt. Ein weiteres Verweilen trotz Aufforderung, die MH zu verlassen, kann strafrechtlich verfolgt werden.

20. Das Mitführen von Haustieren/Tieren ist untersagt; ausgenommen hiervon sind Blindenhunde.

21. Das Mitführen von Waffen aller Art sowie meldepflichtigen Gegenständen bzw. Substanzen aller Art sind auf dem Gelände der MH und in der MH verboten.

22. Der Verwender nimmt zur Kenntnis, dass jegliche Ansprüche insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber der KTM Motohall GmbH im Zusammenhang mit der Benutzung von Fahrsimulatoren ausgeschlossen sind. Diese vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Seiten der KTM Motohall GmbH, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Fahrsimulatoren für Personen die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, jedenfalls verboten ist und kann die Benutzung von selbigen körperliches Unbehagen auslösen. Fahrsimulatoren dürfen jeweils immer nur von der maximal dafür zugelassenen Personenanzahl verwendet werden und ist ausnahmslos den Benutzungsanweisungen durch die Mitarbeiter der KTM Motohall GmbH Folge zu leisten.

23. Beauftragte oder Mitarbeiter der KTM Motohall GmbH können zur Wahrung der Interessen der MH bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse unter Wahrung des Anstandsgefühls auf den Inhalt kontrollieren.

Darüber hinaus ist die KTM Motohall GmbH im Hinblick auf die Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit, z.B. bei Konzerten, berechtigt, beim Einlass und bei Bedarf auch während der Veranstaltung Sicherheitskontrollen und unter Wahrung des Anstandsgefühls auch Leibesvisitationen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen sowie die Mitnahme von Taschen, Rucksäcken oder sonstigen Behältnissen generell oder in Einzelfällen zu untersagen.

24. Das Entsorgen von Müll außerhalb der jeweiligen Mülleimer, mutwillige Verunreinigung, Umweltverschmutzung bzw. Umweltbelastung sowie Beschädigung oder missbräuchliche Benutzung von Einrichtungsgegenständen innerhalb des Geländes der MH und in der MH selbst sind zu unterlassen.


IV. HAFTUNG, SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Das Hausrecht wird durch die KTM Motohall GmbH sowie durch deren Beauftragte ausgeübt. Die KTM Motohall GmbH behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen diese Haus- und Benutzungsordnung angemessene Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere ein befristetes Hausverbot oder – im Falle eines oder mehrerer Verstöße von erheblichem Gewicht – ein unbefristetes Hausverbot auszusprechen.

2. Das Recht der MH zur Erstattung von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafanzeigen sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüchen bleibt hiervon unberührt.

3. Jeder Diebstahl, Einbruch und jede mutwillige Sachbeschädigung wird zur Anzeige gebracht. Bei Unfällen oder vergleichbaren Vorfällen im oder auf dem Gelände der MH ohne Veranlassung oder Beteiligung der KTM Motohall GmbH sowie deren Beauftragte, z.B. bei Vorfällen zwischen Besuchern oder anderen Gästen, unterstützt die KTM Motohall GmbH bei der Sachverhaltsermittlung. Polizeieinsätze werden in diesen Fällen jedoch nicht zwingend veranlasst.

4. Für Schäden haften die KTM Motohall GmbH sowie deren Beauftragte und Erfüllungsgehilfen nur, soweit diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten dieser Personen bzw. der gesetzlichen Vertreter der KTM Motohall GmbH zurückzuführen sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit es sich bei dem Schaden um eine Gefährdung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit handelt und der Schaden auf einem schuldhaften Verhalten der KTM Motohall GmbH und/oder vorgenannter Personen beruht.

5. Die einzelnen Regelungen dieser Haus- und Benutzungsordnung gelten unabhängig voneinander. Eine eventuelle Unwirksamkeit einer Regelung berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.